REGLEMENT UND ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Die Immobilie wird für Zwecke einer zeitlich beschränkten touristischen Nutzung und ausschließlich als Wohnimmobilie,
gemäß Art. 1, Abs. 2, Buchstabe c), Gesetz Nr. 431 vom 9. Dezember 1998, vermietet.
1. BUCHUNG
Die Buchung ist nach Eingang der „schriftlichen Bestätigung“ endgültig bestätigt, welche Immobiliare Domus nach Erhalt der
Anzahlung versenden wird.
2. ZAHLUNG
Die für die Buchung zu leistende Anzahlung beträgt 30% des Mietzinses.
Den Restbetrag des Mietzinses sowie etwaige Nebenspesen sind bei Ankunft und zwar bei Übergabe der Wohnungsschlüssel
zu entrichten. Die Anzahlung wird aus keinem Grund zurückerstattet.
Eine etwaige Stornierung ist zwingend schriftlich mitzuteilen.
3. ANKUNFT
Die Übergabe der Schlüssel erfolgt nur nach erfolgter vollständiger Zahlung des Mietzinses sowie der etwaigen Nebenspesen.
Die Übergabe der Immobilie erfolgt am Ankunftstag im Zeitraum zwischen 16:00 Uhr und 19:30 Uhr, während die Rückgabe der
Immobilie am Abreisetag zwischen 09:00 Uhr und spätestens innerhalb von 10:00 Uhr zu erfolgen hat.
Sofern der Mieter die Schlüssel nicht innerhalb von zwei Tagen ab Beginn des Mietzeitraumes entgegennimmt und den
geschuldeten Restbetrag begleicht, kann Immobiliare Domus im Namen und auf Rechnung des Mieters vom Vertrag zurücktreten,
die geleistete Anzahlung einbehalten sowie die Zahlung des gesamten vereinbarten Mietzinses verlangen.
Bei Ankunft sind für Zwecke der Anmeldung die Personalausweise sämtlicher Personen vorzulegen, welche die Wohnung besetzen
werden.
4. BESTIMMUNGEN ZUM AUFENTHALT
Die Übernachtung in oder Verwendung der Wohnung, auch in Zusammenhang mit den Miteigentumsdiensten, durch eine höhere
als die in unserem Angebot angeführte und vereinbarte Anzahl von Personen, hat die Auflösung des Vertrages gemäß
Art. 1456 ZGB und die Zahlung einer Pönale in Höhe des vereinbarten Mietzinses zur Folge, welche Immobiliare Domus auf
Rechnung des Eigentümers einbehalten wird. Der Mieter verpflichtet sich, das Reglement des Miteigentumsgebäudes gründlich
zu beachten, insbesondere die Bestimmungen gegen die Ruhestörung.
Haustiere dürfen nur mitgenommen und in der Wohnung gehalten werden, sofern dies von Immobiliare Domus ausdrücklich
ermächtigt worden ist sowie unter Berücksichtigung des internen Reglements der Immobilie. Eine Untervermietung ist
verboten.
5. AUSSTATTUNG DER WOHUNGEN
Sämtliche Wohnungen sind vollständig eingerichtet und mit Küche, Kühlschrank, Geschirr und Fernsehen ausgestattet. Wäsche
(Bettwäsche und Handtücher) sowie Tischdecken und Wischlappen sind in der Ausstattung der Wohnung nicht enthalten.
6.KAUTION
Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung samt ihrer Ausstattung (Geschirr, Kühlschrank, Matratzen, usw.) mit
größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Etwaige Schäden müssen ersetzt werden.
Als Garantie für die gewissenhafte Einhaltung dieser Vorschriften und die Verpflichtung, die Wohnung ordentlich zu
hinterlassen, wird der Mieter an Immobiliare Domus eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 100,00 (einhundert/00) Euro
übergeben, welche Immobiliare Domus auf Rechnung des Eigentümers entgegennehmen wird. Die Kaution wird, nach erfolgter
Überprüfung der Ausstattung und der ordentlichen Hinterlassung der Wohnung bei der Rückgabe der Schlüssel zurückerstattet. Im Falle einer Abreise während der Schließungszeiten des Büros wird die Kaution nach erfolgter Überprüfung der Ausstattung und der ordentlichen Hinterlassung der Wohnung mittels Banküberweisung (abzüglich der Spesen) zurückerstattet.
<7. ABREISE
Die Wohnung muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr freigelassen werden.
Die Abreise muss während der Öffnungszeiten des Büros erfolgen, um eine Überprüfung der Ausstattung und der ordentlichen
und sauberen Hinterlassung der Wohnung zu gewährleisten.
Im Falle einer früheren Abreise und respektive vorzeitigen Rückgabe der Schlüssel werden keine Beträge zurückerstattet.
Etwaige Verlängerungen in der Mietdauer müssen schriftlich erfolgen.
8. HAFTUNG'
Immobiliare Domus handelt als Vermittler zwischen dem Mieter und dem Eigentümer der Wohnung.
Entsprechend übernimmt Immobiliare Domus keine Haftung in Bezug auf etwaige Schäden, Unfällen, Verspätungen oder Zwischenfälle, die sich in der Wohnung
ereignen könnten. Immobiliare Domus wird jedenfalls zur Lösung etwaiger Probleme zur Verfügung stehen, wobei sämtliche Schadensersatzforderungen über
Immobiliare Domus dem Eigentümer der Immobilie zu richten sind.
9. RECHTSSTREITE - GERICHTSSTAND
Jede Streitigkeit, welche sich hinsichtlich des Mietvertrages herausstellen könnte, wird versucht gütlich zu bereinigen. Sofern keine gütliche Bereinigung
getroffen werden kann, wird die Streitigkeit vor einem Schiedsgericht der Immobilienschiedskammer Venedig auf der Grundlage ihres geltenden Reglements
ausgetragen.
10. DATENSCHUTZ
Durch Unterzeichnung des vorliegenden Reglements ermächtigt der Mieter Immobiliare Domus seine persönlichen Daten im Einklang mit dem italienischen
Datenschutzkodex (D.Lgs. 196/2003) anhand von eigenen Datenbanken oder Datenbanken Dritter zu verarbeiten. Die Verarbeitung und Verwendung dieser Daten
erfolgt ausschließlich für Geschäftszwecke, Statistiken und Marketingaktivitäten, vorbehaltlich der Rechte des Mieters in Bezug auf die Aktualisierung,
Änderung und Löschung der Daten. Der Unterfertigte erklärt ferner, über die von der gesetzesvertretenden Verordnung 196/2003 vorgesehenen
Informationspflicht unterrichtet worden zu sein.
11. AUFENTHALTSSTEUER
Seit 2013 hat die Gemeinde Jesolo eine Aufenthaltssteuer eingeführt, deren Zahlung bei Ankunft und vor der Übergabe der Schlüssel zu erfolgen hat.